WEGE MELDEN ÖFFENTLICHE NUTZUNG SICHERN!
Der sächsische Landtag hat am 20. August 2019 das Sächsische Straßengesetz (SächsStrG) geändert. Durch diese Änderung, können Straßen, Wege und Plätze die öffentlich genutzt werden, ab dem Jahr 2023 privatisiert und geschlossen werden, insofern sie nicht im Straßenbestandsregister der jeweiligen Kommune erfasst sind.Es besteht noch die Möglichkeit, Wege die ihr auch nach 2023 noch nutzen möchtet zu melden. Wenn sie bis zum 31.12.2022 in das „Straßenbestandsregister“ eingetragen sind behalten sie ihren öffentlichen Charakter. Dafür sieht das SächStrG eine Übergangsregelung für die „vereinfachte Eintragung“ nach §53SächsStrG vor. Maßgebend für die vereinfachte Eintragung, sind weder die Eigentumsverhältnisse des Weges/Straße/Platz, noch dessen Widmung, sondern einzig und allein die Frage, ob diese*r am Stichtag 16.02.1993 öffentlich genutzt worden ist oder nicht. Wenn ihr also auch einen Weg, Platz, Straße kennt, der/die öffentlich genutzt werden und ihr nicht sicher wisst, ob diese*r im Straßenbestand erfasst ist, dann meldet diesen Weg/Platz/Straße bitte an uns oder direkt an die Stadtverwaltung. Einen Musterantrag für die Meldung, sowie weitergehende Informationen zur Änderung des Sächsischen Straßengesetzes finden Sie hier:https://www.sachsenswege.de/index.php/weg-melden
Bei Fragen wenden Sie sich gerne per PN oder Mail an diese Seite oder unsere Stadträte: znkvzvyvna.fpubrcr@qvryvaxr-fnpufra.qr Auch wenn es auf den ersten Blick etwas formalistisch erscheinen mag, wollen wir euch auf eine Gesetzesänderung hinweisen, die den Alltag vieler Menschen im Freistaat Sachsen negativ beeinflussen kann, insofern nicht rechtzeitig die formal richtigen Schritte vorgenommen werden im Grimmaer Stadtrat haben wir heute auf dieses Thema aufmerksam gemacht und die Stadtverwaltung dazu beauftragt, den Bedarf für die vereinfachte Eintragung zu erfassen und die betreffenden Wege/Plätze/Straßen in den Straßenbestand aufzunehmen. Wir bleiben am Thema dran!