Wie melde ich öffentliche Wege?
Durch die Änderung des sächsischen Straßengesetzes (SächsStrG) wird zum 01.01.2023 die negative Publizität der Straßenbestandsverzeichnisse eingeführt. Damit soll die rechtlich unklare Stellung, resultierend aus dem Katatsterwesen zu DDR Zeiten bereinigt werden.
Negative Publizität bedeutet, dass ab 2023 alle Wege als öffentlich gelten, wenn sie im Straßenbestandsverzeichnis einer Kommune erfasst sind. Alle anderen Wege, Plätze und Straßen verlieren de jure ihre Öffentlichkeit und dürften dann von der/vom Grundstückseigentümer*in geschlossen werden. Ob ein*e Straße, Weg oder Platz im Straßenbestandverzeichnis erfasst ist, lässt sich NICHT auf den ersten Blick klären. Es sind sogar Wege bekannt, die asphaltiert und mit Verkehrszeichen versehen sind, aber dennoch nicht im Straßenbestandverzeichnis erfasst sind. Tausende Wege könnten, falls sie nicht bis Ende des Jahres 2022 im Straßenbestandsverzeichnis erfasst sind verloren gehen. Zum Teil drohen Wanderern, Hundegänger*innen und Passanten weite Umwege.
Doch noch ist Zeit Wege zu melden die der Öffentlichkeit erhalten bleiben sollen. Doch wie gehe ich vor?
- SCHAUEN OB DER WEG BEREITS IM STRASSENBESTANSVERZEICHNIS ERFASST IST:
Mit der Thematik beschäftigt sich der Verein Sachsenswege schon lange. Er hat auch eine Übersichtskarte erstellt, in welcher er dargestellt hat, welche Wege bereits sicher im Straßenbestand erfasst sind. Um die Mitarbeiter*innen in den Kommunalverwaltungen nicht zu überlasten, schauen sie bitte zuerst selbst auf dieser Karte, wie der Status der Wege ist, die sie oft nutzen. Sind sie grün, dann ist alles in Ordnung und sie sind im Bestand erfasst und bleiben erhalten.
Sollten Sie in der Stadt Grimma oder einem ihrer Ortsteile wohnen, können sie alternativ auch auf dieser Karte nachschauen.
2. WEGE DER KOMMUNALVERWALTUNG MELDEN
Wenn Sie Wege, Plätze und Straßen benutzen, die nicht grün in der Übersichtskarte markiert sind, sollten Sie der Kommunalverwaltung einen Hinweis auf diese*n Weg/Straße/Platz geben, mit der Bitte um Aufnahme in das Straßenbestandverzeichnis.
Einen Musterantrag finden Sie hier
Und senden ihn an die Kommunalverwaltung.
In der großen Kreisstadt Grimma ist z.B. das Tiefbauamt dafür zuständig. Wenn sie im Grimmaer Gemeindegebiet wohnen, senden Sie den Antrag bitte an:
gvrsonhnzg@tevzzn.qr
ACHTUNG: In Grimma läuft die Frist zur Meldung von Wegen am 30.06.2021 aus! Die Frist legt die Kommune selbst fest.
Viel Erfolg bei der Erhaltung von öffentlichen Wegen in ihrer Gemeinde!
Bei Fragen können Sie sich auch gern an
maximilian.schoepe dielinke-sachsen.de
wenden.