Wohngeldreform: Fast der ganze Landkreis Leipzig von Kürzungen bedroht!
Mit der Wohngeldreform der Ampel-Koalition droht 41 sächsischen Gemeinden eine Herabstufung der Mietstufe – und Bezieherinnen und Beziehern von Wohngeld damit eine faktische Wohngeldkürzung. Auch in Pegau, Elstertrebnitz, Groitzsch, Zwenkau, Böhlen, Neukieritzsch, Regis-Breitingen, Rötha, Großpösna, Borna, Kitzscher, Belgershain, Naunhof, Brandis, Borsdorf, Machern, Parthenstein, Otterwisch, Bad Lausick, Frohburg, Colditz, Grimma, Trebsen, Bennewitz, Thallwitz und Lossatal droht eine Kürzung.
Einer vierköpfigen Familie in Borna droht eine faktische Wohngeldkürzung um bis zu 73,00 Euro im Monat. Alleinlebende müssen mit bis zu 43,00 Euro weniger monatlich auskommen und ein Rentner-Paar hätte bis zu 52,00 Euro weniger.
„Viele Menschen haben es in diesen Zeiten besonders schwer, über die Runden zu kommen. Familien müssen jeden Euro oft zweimal umdrehen. Da ist eine Wohngeldkürzung das letzte, was die Bürgerinnen und Bürger brauchen. In den DAX-Konzernen hat sich das Management zuletzt eine Gehaltssteigerung von 25 % gegönnt und die geplanten Entlastungen könnten Villenbesitzern mit beheiztem Pool stärker entlasten als Familien mit kleinen Einkommen. Das ist sozialer Sprengstoff und geht in die völlig falsche Richtung. Als LINKE setzen wir uns dafür ein, dass das Leben weiter bezahlbar bleibt – auch in Grimma, Frohburg oder Bad Lausick“, erklärt Jens Kretzschmar (Kreisvorsitzender DIE LINKE. Westsachsen).
Hintergrund:
Die Wohngeldreform der Bundesregierung führt in vielen Gemeinden zu einer Kürzung des Wohngelds, worauf die sächsische Bundestagsabgeordnete Caren Lay (DIE LINKE) im Bundestag als Erste hingewiesen hat.
Der Hintergrund sind die so genannten Mietstufen, nach denen Landkreise oder einzelne Gemeinden bewertet werden. Diese sieben Stufen legen die jeweilige Obergrenze für das Wohngeld in den Gemeinden fest. Jeder Wohngeldanspruch bemisst sich, je nach anteiliger Anspruchshöhe, an diesen Obergrenzen. Eine niedrigere Wohngeldobergrenze bedeutet damit automatisch weniger Wohngeld.
Mit der geplanten Reform ändern sich die Mietstufen und damit die Wohngeldobergrenzen von 43 Gemeinden in Sachsen. Nur zwei Gemeinden werden hochgestuft, 41 herabgestuft. Grund dafür ist auch, dass die Mietstufen sich nicht an den Marktmieten orientieren, sondern an den Mieten der Wohngeldberechtigten.
DIE LINKE. Sachsen zeigt auf ihrer Website auf einer interaktiven Karte, welche Gemeinden in Sachsen wie stark betroffen sind: https://www.dielinke-sachsen.de/2022/10/wohngeldkuerzung-gemeinden/