Schlagwort: schsenswege
Durch die Änderung des sächsischen Straßengesetzes (SächsStrG) wird zum 01.01.2023 die "negative Publizität" der Straßenbestandsverzeichnisse eingeführt. Damit soll die rechtlich unklare Stellung, resultierend aus dem Katatsterwesen zu DDR Zeiten bereinigt werden.
"Negative Publizität" bedeutet, dass ab 2023 alle Wege als öffentlich gelten, wenn sie im "Straßenbestandsverzeichnis" einer Kommune erfasst sind. Alle anderen Wege, Plätze und Straßen verlieren de jure ihre Öffentlichkeit und dürften dann von der/vom Grundstückseigentümer*in …
weiterlesen "Wie melde ich öffentliche Wege?"
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